Termine und Therapievereinbarungen

Ich führe Erstgespräche, Kriseninterventionen, Beratungen und Psychotherapien durch. All diese Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten. Dabei bemühe ich mich um eine zeitnahe Terminvergabe.

Vor Beginn einer Psychotherapie erhalten Sie bis zu drei diagnostische Sprechstunden, in denen Ihr Behandlungsbedarf geklärt wird. Dem folgen 2 bis 4 probatorische Sitzungen. Diese dienen dazu, Probleme, Hintergründe und Ziele zu benennen und ein tragfähiges Bündnis zu erreichen.

Es wird geklärt, ob ihre Ziele im Rahmen einer Verhaltenstherapie verwirklicht werden sollen. Wenn nötig und möglich mache ich auch Vorschläge für andere Hilfen und Ansätze. Bringen Sie gern, soweit vorhanden, relevante Vorbefunde in Kopie mit.

Zu Therapiebeginn werden wir eine Behandlungsvereinbarung schließen, in der Methode, Ziele und Absprachen festgehalten werden. Dies soll dabei helfen, den Prozess des Selbstmanagements zu untersützen.

Die Einzeltherapie kann auch als Videosprechstunde abgehalten werden.

Unter dem Praxistelefon 04541-2069888 läuft ein Anrufbeantworter, da ich mich während meiner Sprechzeiten fast immer in Therapien befinde und daher nicht persönlich ans Telefon gehen kann. Über den Anrufbeantworter erfahren Sie die aktuellen telefonischen Sprechzeiten, zu denen Sie mich persönlich erreichen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Sie nur im Ausnahmefall zurückrufen kann.

Abrechnung

Gesetzlich Krankenversicherte benötigen zur Behandlung ihre Gesundheitskarte. Eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt ist nicht zwingend erforderlich.

Privatpatienten sollten sich im Vorwege informieren, in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungstarif übernommen wird.

Außerdem gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, Gespräche selbst zu bezahlen. Dies ist interessant, wenn Sie sich beraten lassen wollen, die Krankenkasse die Theapie nicht bezahlen wird oder wenn Sie lieber unabhängig bleiben wollen.

Für sehr kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Therapiestunden berechne ich unabhängig von der Krankenkasse ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar.